- Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel: Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem technischen und optischen Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und regelmäßig auf seinen Zustand zu achten. Falls während der Mietzeit ein Schaden am Fahrzeug auftritt, muss der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter melden. Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig zu warten und die Betriebsmittel wie Öl, Kühlflüssigkeit und Scheibenwischwasser aufzufüllen. Die Kosten für Betriebsmittel trägt der Mieter. Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss es in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein. Andernfalls kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr anfallen.
- Schäden: Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Fahrzeug, sofern er diese verschuldet hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Höhe des Schadens selbst zu bestimmen oder von einem unabhängigen Sachverständigen bestimmen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Schäden am Fahrzeug zu informieren. Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden und der Vermieter ist unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet auch für alle Kosten im Zusammenhang mit der Feststellung von Schäden am Fahrzeug sowie für den entgangenen Gewinn des Vermieters während der Reparaturzeit. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Deckung des Schadens heranzuziehen und gegebenenfalls weitere Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Wenn der Mieter einen Schaden nicht verschuldet hat, haftet er nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Schäden am Fahrzeug zu informieren.
3. Schäden: Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Fahrzeug, sofern er diese verschuldet hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Höhe des Schadens selbst zu bestimmen oder von einem unabhängigen Sachverständigen bestimmen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Schäden am Fahrzeug zu informieren. Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden und der Vermieter ist unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet auch für alle Kosten im Zusammenhang mit der Feststellung von Schäden am Fahrzeug sowie für den entgangenen Gewinn des Vermieters während der Reparaturzeit. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Deckung des Schadens heranzuziehen und gegebenenfalls weitere Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Wenn der Mieter einen Schaden nicht verschuldet hat, haftet er nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. In jedem Fall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Schäden am Fahrzeug zu informieren.